Materialien

In diesem Bereich finden Sie nützliche Materialien für Hauptamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten, die im Rahmen des Projekts "Welcome2BW" entstanden sind. Für Feedback und Vorschläge sind wir dankbar. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Email.

 

Mehrsprachige Informationen zum Thema "Coronavirus"

Auf diesen Informationsblättern haben wir allgemeine Informationen zum Coronavirus und zu Maßnahmen des Infektionsschutzes zusammengestellt, ebenso wie Informationen über die aktuellen einschränkenden Maßnahmen der Bundes- und der Landesregierung.

Die Infoblätter werden regelmäßig aktualisiert, achten Sie daher auf die Datumsangabe.

Konzept zur Anhörungsvorbereitung

Die Anhörung (auch "Interview" genannt) beim BAMF gilt als "Herzstück des Asylverfahrens". Dementsprechend wichtig ist es, dass die Geflüchteten gut vorbereitet sind und wissen, was sie erwartet. Dieses Konzept soll Hauptamtlichen dabei helfen, Geflüchtete auf ihre Anhörung vorzubereiten.

Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung

Vorlage für eine Einwilligung zur Datenverarbeitung für Klient*innen von Beratungsstellen (in den Vorlagen ist standardmäßig "Diakonisches Werk" eingetragen. Dies kann bei Bedarf natürlich geändert werden).

Präsentation aus dem Webinar "Flucht und Behinderung"

Das Fortbildungsmodul zum besonderen Schutzbedarf von Geflüchteten mit einer Behinderung fand im Rahmen des Projekts "Welcome2BW" statt.

Beratungsleitfäden

Diese Leitfäden sollen Hauptamtlichen dabei helfen, in Beratungskontexten zu wissen, welche Fragen und Informationen wichtig sind, um das Anliegen ihrer Klient*innen klären zu können.

Informationen zum Transfer aus der Erstaufnahme

Seit der Neuregelung von § 47 AsylG, die im August 2019 in Kraft getreten ist, sind Familien aus sog. "Sicheren Herkunftsstaaten" (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien) nicht mehr verpflichtet, bis zum Abschluss des Asylverfahrens und im Falle einer Ablehnung bis zur Ausreise, in der Erstaufnahme zu wohnen. Nun sollen sie nicht länger als sechs Monate dort wohnen müssen. Die Regelung betrifft allerdings nur Minderjährige sowie ihre Eltern und Geschwister. Hier finden Sie einen Musterantrag auf Verlegung, den diese Personen nach sechs Monaten stellen dürfen, sowie Informationsblätter in den Sprachen Deutsch, Englisch, Serbisch (lateinische und kyrillische Schrift), Albanisch, Türkisch und Romanes.